Augenarztpraxis Dr. med. Opitz
Herzlich willkommen
Um Ihnen den Besuch bei jeder Wetterlage so angenehm wie möglich zu gestalten, ist unsere gesamte Augenarztpraxis klimatisiert.
Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseiten besuchen. Die Augenarztpraxis Dr. med. Opitz ist von Montag bis Freitag mit moderner Technik und ärztlicher Fachkompetenz für Sie und Ihre Augen da.
Hier finden Sie uns:
Augenarztpraxis Dr. med. Opitz
Truderinger Straße 272
81825 München
Sie finden uns im Ärztehaus Truderinger Gesundheitszentrum (TGZ) direkt gegenüber dem U/S-Bahnhof Trudering.
Wir behandeln Patienten aller Kassen und allen Alters.
Terminvereinbarung:
Wir bitten Sie um telefonische Terminvereinbarung: Tel. 089/454546 01
Sie können Ihren Termin auch per E-Mail an info@augenarzt-trudering.de vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ein paar Tage in Anspruch nehmen kann.
Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig per Telefon oder E-Mail ab.
In dringenden Notfällen oder wenn es mit dem Termin eilig ist, rufen Sie uns bitte an.
Unsere Sprechzeiten sind:
| Wochentag | |
| Montag | 10:00 - 18:00 |
| Dienstag | 8:00 - 16:00 |
| Mittwoch | 8:00 - 16:00 |
| Donnerstag | 8:00 - 16:00 |
| Freitag | 10:00 - 18:00 |
Wer sollte einen Augenarzt aufsuchen?
- Kinder: Je früher die Entwicklung des Sehens beeinträchtigt wird (sensible Phase der Sehentwicklung), umso größer und folgenreicher ist der entstehende Schaden. Daher gilt es, eine erforderliche Behandlung früh und rechtzeitig einzuleiten. Gründe zur sofortigen Vorstellung sind sichtbaren Auffälligkeiten im Augenbereich: Lidveränderungen, Schielen, sichtbaren Trübungen der Augen (Hornhaut, Linse), Augenzittern, "große" Augen mit Lichtscheu. Eine Vorstellung im Alter von 6 Monaten bis spätestens zum 1. Lebensjahr ist sinnvoll bei Kinder mit Risikofaktoren, wie z. B. Frühgeborene, erbliche Erkrankungen (Syndrome), fehlsichtige oder schielende Eltern. Alle weiteren Kinder sollten bis zum Ende des 2. Lebensjahres zum Ausschluss einer Fehlsichtigkeit aber auch eines kleinwinkligen Schielens (Mikrostrabismus) den Augenarzt aufsuchen.
- Alle Menschen ab dem 40. Lebensjahr: Sehtest, Kontrolle der Makula und des Augeninnendruckes ("Grüner Star"-Vorsorge)
- Gutachten: Führerschein für PKW, LKW, Motorboot, Eignungs-Gutachten für den Polizeidienst, Bildschirmarbeitsplatz-Eignung (G37), etc.
- Sehbehinderte zur Anpassung von vergrößernden Sehhilfen (Leselupen, Bildschirmlesegerät, Vorlesegerät, etc.) und Verordnungen der Sehhilfen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Diabetiker (Ausschluss und ggf. Behandlung der Retinopathie mit Laser)
- Bluthochdruckpatienten (Ausschluss hypertensive Retinopathie)
- Kontaktlinsenträger
- Patienten mit Fehlsichtigkeit (Kurz- und Weitsichtige, Alterssichtigkeit, Probleme mit der Brille)
- Patienten mit chronischen Augenerkrankungen; Patienten mit Grünem Star (Glaukom); Patienten, die Medikamente nehmen, welche das Auge/die Sehfähigkeit beeinflussen können (z. B. Neuroleptika, Malariamittel, Antiarrhythmika, Cortison, Tuberkulostatika)
- Patienten mit Beschwerden der Augen: Schmerzen, Rötung, verklebte Augen, schlechtes Sehen, Blitze-Sehen, etc.
- Menschen, die ohne Sehhilfe gut sehen möchten (Refraktive Chirurgie: Lasik, Trans-PRK)
- Patienten mit Hornhauterkrankungen wie z. B. Keratokonus (Untersuchung mit Pentacam, Anpassung von speziellen Kontaktlinsen, Behandlung und Verlaufskontrolle)
